Satzung der Stadt Wolgast über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek Wolgast (Gebührenordnung)


I. Allgemeine Gebühren

1. Jahresgebühr für die Nutzung der Bibliothek für Einwohner des Amtes am Peenestrom
  für Erwachsene ab 18 Jahre
18,00 €
  Familienkarte (für Ehepartner)
27,00 €
  Jugendliche vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende
12,00 €
  Monatskarte 5,00 €
  Die Gebühr wird im Monat der Anmeldung fällig. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Ausleihe gebührenfrei. 
2. Ausstellen eines Ersatzbenutzerausweises für:
  Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre
2,60 €
  für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,30 €
3. Telefonische Fristverlängerung
  Bearbeitungsgebühr
0,50 €
   
4. Vorbestellung von Büchern und Medien
  Bearbeitungsgebühr
0,50 €
5. Ausdruck aus dem Internet / je Seite schwarz/weiss
Kopien aus Büchern u. Zeitschriften
0,10 €



II. Versäumnisgebühren

1. Für Bücher, Zeitschriften, Kassetten (die begonnene Woche wird als volle Woche berechnet, unabhängig von einer schriftlichen Mahnung) (bis 12 Wochen)  
  für Erwachsene
1,30 €
  für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 0,65 €
2. Ermittlung neuer Adressen in Folge nicht gemeldeten Wohnungswechsels
5,00 €
3.

Schadensersatz bei Verlust einer Medieneinheit durch ein nichtidentisches Exemplar oder durch finanziellen Wertausgleich

  Einarbeitungsgebühr 5,00 €
4. Alle Portokosten und Fernmeldegebühren, die der Bibliothek durch das Mahnverfahren oder durch Leistungen im Auftrag des Benutzers entstehen, werden durch den Benutzer getragen.  
5. Fernleihbestellung – Bearbeitungsgebühr
1,00 €
6. Internet – Nutzung (30 Minuten)
1,00 €



III. Raummiete für die Nutzung der Stadtbibliothek durch Dritte

1. zweckfremde Nutzung ohne Entgelt (nichtkommerziell)  bis zu 3 Stunden
100,00 €
  für jede weitere Stunde über 3 Std. hinaus wird eine Nutzungsgebühr von berechnet. 40,00 €
 

Das Umräumen der Stadtbibliothek für eine zweckfremde Nutzung wird nach den tatsächlich anfallenden Kosten gesondert berechnet.

2. zweckfremde Nutzung mit Entgelt (kommerziell) bis zu 3 Stunden
400,00 €
  für jede weitere Stunde über 3 Std. hinaus wird eine Nutzungsgebühr von berechnet. 40,00 €
  Zusätzliche Aufwendung für das Umräumen der Stadtbibliothek werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten berechnet.