Satzung der Stadt Wolgast über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek Wolgast (Gebührenordnung)
I. Allgemeine Gebühren
1. | Jahresgebühr für die Nutzung der Bibliothek für Einwohner des Amtes am Peenestrom | |
für Erwachsene ab 18 Jahre | 18,00 € | |
Familienkarte (für Ehepartner) | 27,00 € | |
Jugendliche vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende | 12,00 € | |
Monatskarte | 5,00 € | |
Die Gebühr wird im Monat der Anmeldung fällig. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Ausleihe gebührenfrei. | ||
2. | Ausstellen eines Ersatzbenutzerausweises für: | |
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre | 2,60 € | |
für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr | 1,30 € | |
3. | Telefonische Fristverlängerung | |
Bearbeitungsgebühr | 0,50 € | |
4. | Vorbestellung von Büchern und Medien | |
Bearbeitungsgebühr | 0,50 € | |
5. | Ausdruck aus dem Internet / je Seite schwarz/weiss Kopien aus Büchern u. Zeitschriften | 0,10 € |
II. Versäumnisgebühren
1. | Für Bücher, Zeitschriften, Kassetten (die begonnene Woche wird als volle Woche berechnet, unabhängig von einer schriftlichen Mahnung) (bis 12 Wochen) | |
für Erwachsene | 1,30 € | |
für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr | 0,65 € | |
2. | Ermittlung neuer Adressen in Folge nicht gemeldeten Wohnungswechsels | 5,00 € |
3. | Schadensersatz bei Verlust einer Medieneinheit durch ein nichtidentisches Exemplar oder durch finanziellen Wertausgleich | |
Einarbeitungsgebühr | 5,00 € | |
4. | Alle Portokosten und Fernmeldegebühren, die der Bibliothek durch das Mahnverfahren oder durch Leistungen im Auftrag des Benutzers entstehen, werden durch den Benutzer getragen. | |
5. | Fernleihbestellung – Bearbeitungsgebühr | 1,00 € |
6. | Internet – Nutzung (30 Minuten) | 1,00 € |
III. Raummiete für die Nutzung der Stadtbibliothek durch Dritte
1. | zweckfremde Nutzung ohne Entgelt (nichtkommerziell) bis zu 3 Stunden | 100,00 € |
für jede weitere Stunde über 3 Std. hinaus wird eine Nutzungsgebühr von berechnet. | 40,00 € | |
Das Umräumen der Stadtbibliothek für eine zweckfremde Nutzung wird nach den tatsächlich anfallenden Kosten gesondert berechnet. | ||
2. | zweckfremde Nutzung mit Entgelt (kommerziell) bis zu 3 Stunden | 400,00 € |
für jede weitere Stunde über 3 Std. hinaus wird eine Nutzungsgebühr von berechnet. | 40,00 € | |
Zusätzliche Aufwendung für das Umräumen der Stadtbibliothek werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten berechnet. | ||